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19.5.2012

Dienstweg betreffend Kritik und Beschwerden

Vorbemerkungen

Alle anonymen Beschwerden oder Gerüchte (es wurde gesagt...) werden von keiner Stelle zur Kenntnis genommen.

Sollte aufgrund einer Kritik oder Beschwerde, das Kind der Beschwerdeführer durch eine Klassenlehrkraft "geplagt", "blossgestellt" oder "exponiert" worden sein, haben die Eltern das Recht, direkt an die Schulleitung zu gelangen. Die Schulleitung muss in diesem Fall von einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkraft und den Eltern ausgehen, und - zusammen mit den Betroffenen - die notwendigen Schritte unternehmen.

Vorgehen