Elternrat
Der Grosse Rat des Kantons hat via Volksschulgesetz die Elternmitwirkung eingeführt.
Seit dem 30.Mai 2006 sind die "Weisungen über Elternmitwirkung sowie Schülerinnen- und Schülermitsprache an den Schulen der Gemeinde Köniz" in Kraft gesetzt. Diese Weisungen zur Elternmitwirkung stützen sich auf:
- Artikel 31 des Volksschulgesetzes des Kantons Bern
- Artikel 17 und 18 des Bildungsreglements der Gemeinde Köniz vom 13.Februar 2006
Die gemeinsame Verantwortung für das Kind und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule soll via Elternmitwirkung und Elternrat gestärkt werden.
Als Eltern werden ebenfalls gesetzliche Vertreter des Kindes bezeichnet. Unter Schule sind Lehrerschaft, Schulleitung und Schulkommission/Schulbehörde zu verstehen.
Elternvertreterinnen und Elternvertreter
- ...bilden den Elternrat
- ...werden je Klasse von den Klasseneltern gewählt
- ...treffen sich in Elternrats-Sitzungen
- Der Elternrat ist im Kanton Bern gesetzlich verankert
