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22.5.2013

Entschuldigungen, Gesuche, fünf freie Halbtage

Grundlage: Weisungen der Erziehungsdirektion

1. Entschuldigungsgründe

  • Krankheit, Unfall des Kindes
  • Todesfall in der Familie
  • Amtliche Aufgebote (Termin bei einer amtlichen Stelle)
  • Umzug der Familie
  • Private Arzt-, Zahnarztbesuche (möglichst ausserhalb der Unterrichtszeit)

Bitte das Kind in der Schule abmelden!

2. Gesuche

Für eine Abwesenheit, die im Voraus bekannt ist, braucht es ein schriftliches Gesuch.
Vier Wochen vor Beginn der Abwesenheit muss das Gesuch bei der Schulleitung
eintreffen.

Bewilligt wird:

  • Die Teilnahme an der Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen
  • Der Besuch einer Hochzeit in der Verwandtschaft
  • Das Mitmachen an kulturellen Anlässen
  • Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur
  • Höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Famiilienferien, wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während den Schulferien möglich ist.

Andere Gründe werden jeweils geprüft.

3. Fünf freie Halbtage

Jedes Kind hat Anspruch auf fünf freie Halbtage pro Schuljahr. Die Eltern (oder Verantwortlichen) entschuldigen das Kind schriftlich, ein Entschuldigungsgrund ist nicht nötig.
Die Klassenlehrkräfte geben ein Formular ab.

Die fünf freien Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden.

Die Eltern müssen die Klassenlehrkraft spätestens am Vortrag über die beabsichtigte Abwesenheit orientieren.

Wenn freie Halbtage in der letzten Woche vor den Ferien bezogen werden, muss dies eine Woche vorher angekündigt werden.

Die Erledigung der Aufgaben und das Aufarbeiten des verpassten Stoffes liegen im Verantwortungsbereich des Kindes, resp. der Eltern.