Sie befinden sich hier: Schulanlage > Schulordnung
19.5.2012

Schulordnung mit Farbcode als PDF

Schulordnung.pdf

SanktionenSchulordnung2.pdf

Schulanlage

  1. Alle Lehrkräfte sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler in die grosse Pause gehen. Ausnahme: Spielbewilligung in der Bibliothek. Die Pausenaufsicht ist durch die Lehrkräfte gewährleistet.
  2. Die Rasensperre muss von den Schulkindern beachtet und eingehalten werden.
  3. Der Hartplatz ist tageweise den Klassen zugeteilt.
  4. Das Kindergartenareal ist nur für die Basisstufe, 1. und 2. Klassen ein Pausenplatz. Für Schülerinnen und Schüler der 3. bis 6. Klasse ist der Aufenthalt dort verboten.
  5. Schneeball- und Schneewaschfelder werden speziell gekennzeichnet und abgetrennt. Auf dem anderen Pausenareal ist jegliches Schneeballwerfen strikte verboten.
  6. Während den grossen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulareal nur auf Anweisung der Lehrerschaft.
  7. Abfälle gehören in den Abfallkübel, PET-Flaschen in die speziellen PET-Entsorgungsbehälter.
  8. Rauchen, Alkohol und Drogen sind für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulareal verboten.
  9. Das Schulareal ist gemäss der Weisungstafeln der Schulabteilung zugänglich.

Schulhaus

  1. Alle fahrbaren Untersätze (Rollbretter, Rollschuhe, Inline-Skates, Scooters etc.) dürfen jeweils erst nach Schulschluss auf dem Schulareal benutzt werden (Mo., Di., Do., Fr. ab 17.15 Uhr, Mi. ab 13.00 Uhr). Ausnahme: Während des Hortbetriebes dürfen die Hortkinder auf dem Volleyballplatz hinter Trakt D fahren. Ebenso dürfen diese "Fahrzeuge" in Korridoren, Durchgängen oder auf Treppen nicht gefahren werden. Geräte bitte tragen, nicht schieben.
  2. Das Finkenobligatorium gilt für alle Schülerinnen und Schüler in allen Räumen. Ausnahme: Werkraum Mittelstufe.
  3. In den Gängen darf nicht mit Bällen gespielt werden.
  4. WC's sind keine Aufenthalts- und Spielräume.
  5. Den Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt in den Fachräumen ohne Aufsicht oder Bewilligung und Nachkontrolle der Lehrkraft untersagt. Dies gilt für: Bibliothek, Aula, Hort, NMM-Zimmer, Orff-Raum, Turnhallen, Geräteräume, Computerraum, MGS-Raum, Werkräume.
  6. Die Hauswartschaft öffnet nach Schulschluss keine Schulzimmer.
  7. Schülerinnen und Schüler dürfen erst nach Ende der grossen Pause in die Turngarderoben gehen.
  8. Wir tolerieren weder körperliche, seelische noch verbale Gewalt.
  9. Das Mitbringen von Waffen, Waffenimitationen und Laserpointern ist verboten. Die Schulleitung konfisziert die Waffen. Sie können von den Eltern durch Hinterlegen ihrer Unterschrift abgeholt werden.
  10. Die elektronischen Geräte (Mobiltelefon, MP3-Player, Organizer und weitere Bildspeichergeräte) der Schülerinnen und Schüler sind auf allen Schularealen der Gemeinde Köniz während der Schulzeit mindestens aber von 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr auszuschalten (nicht "Stand-by"). Am Mittwoch gilt diese Regelung nur von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr.