Schulanlage
- Benutzung der Schulanlage.
- Fundbüro.
- Schulordnung.
- Hauswart.
Schulordnung mit Farbcode als PDF
Schulanlage
- Alle Lehrkräfte sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler in die grosse Pause gehen. Ausnahme: Spielbewilligung in der Bibliothek. Die Pausenaufsicht ist durch die Lehrkräfte gewährleistet.
- Die Rasensperre muss von den Schulkindern beachtet und eingehalten werden.
- Der Hartplatz ist tageweise den Klassen zugeteilt.
- Das Kindergartenareal ist nur für die Basisstufe, 1. und 2. Klassen ein Pausenplatz. Für Schülerinnen und Schüler der 3. bis 6. Klasse ist der Aufenthalt dort verboten.
- Schneeball- und Schneewaschfelder werden speziell gekennzeichnet und abgetrennt. Auf dem anderen Pausenareal ist jegliches Schneeballwerfen strikte verboten.
- Während den grossen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulareal nur auf Anweisung der Lehrerschaft.
- Abfälle gehören in den Abfallkübel, PET-Flaschen in die speziellen PET-Entsorgungsbehälter.
- Rauchen, Alkohol und Drogen sind für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulareal verboten.
- Das Schulareal ist gemäss der Weisungstafeln der Schulabteilung zugänglich.
Schulhaus
- Alle fahrbaren Untersätze (Rollbretter, Rollschuhe, Inline-Skates, Scooters etc.) dürfen jeweils erst nach Schulschluss auf dem Schulareal benutzt werden (Mo., Di., Do., Fr. ab 17.15 Uhr, Mi. ab 13.00 Uhr). Ausnahme: Während des Hortbetriebes dürfen die Hortkinder auf dem Volleyballplatz hinter Trakt D fahren. Ebenso dürfen diese "Fahrzeuge" in Korridoren, Durchgängen oder auf Treppen nicht gefahren werden. Geräte bitte tragen, nicht schieben.
- Das Finkenobligatorium gilt für alle Schülerinnen und Schüler in allen Räumen. Ausnahme: Werkraum Mittelstufe.
- In den Gängen darf nicht mit Bällen gespielt werden.
- WC's sind keine Aufenthalts- und Spielräume.
- Den Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt in den Fachräumen ohne Aufsicht oder Bewilligung und Nachkontrolle der Lehrkraft untersagt. Dies gilt für: Bibliothek, Aula, Hort, NMM-Zimmer, Orff-Raum, Turnhallen, Geräteräume, Computerraum, MGS-Raum, Werkräume.
- Die Hauswartschaft öffnet nach Schulschluss keine Schulzimmer.
- Schülerinnen und Schüler dürfen erst nach Ende der grossen Pause in die Turngarderoben gehen.
- Wir tolerieren weder körperliche, seelische noch verbale Gewalt.
- Das Mitbringen von Waffen, Waffenimitationen und Laserpointern ist verboten. Die Schulleitung konfisziert die Waffen. Sie können von den Eltern durch Hinterlegen ihrer Unterschrift abgeholt werden.
- Die elektronischen Geräte (Mobiltelefon, MP3-Player, Organizer und weitere Bildspeichergeräte) der Schülerinnen und Schüler sind auf allen Schularealen der Gemeinde Köniz während der Schulzeit mindestens aber von 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr auszuschalten (nicht "Stand-by"). Am Mittwoch gilt diese Regelung nur von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr.
