Grundlage: Weisungen der Erziehungsdirektion
1. Entschuldigungsgründe
- Krankheit, Unfall des Kindes
- Krankheit, Todesfall in der Familie
- Amtliche Aufgebote (Termin bei einer amtlichen Stelle)
- Umzug der Familie
- Private Arzt-, Zahnarztbesuche (möglichst ausserhalb der Unterrichtszeit)
Bitte das Kind in der Schule per KLAPP abmelden!
2. Gesuche
Für eine Abwesenheit, die im Voraus bekannt ist, braucht es ein schriftliches Gesuch.
Vier Wochen vor Beginn der Abwesenheit muss das Gesuch bei der Schulleitung
eintreffen.
Bewilligt wird:
- Die Teilnahme an der Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen
- Für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote
- Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur
- Höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während den Schulferien möglich ist.
Bei Vorliegen besonderer Gründe kann ausnahmsweise, d.h. einmal in der ganzen obligatorischen Schulzeit, bis höchstens 8 Wochen pro Schuljahr eine Unterrichtsdispensation erteilt werden
Spezielles: Gemäss Ferienordnung für die Volksschule der Gemeinde Köniz ist die Sportwoche im immerwährenden Ferienkalender in der Woche 8 fixiert worden. Für das Gymnasium Köniz und die Stadt Bern gilt aber die DIN-Woche 6. Falls es der Familie aus diesem Grund nicht möglich ist, die Ferien gemeinsam zu verbringen, kann ein Gesuch für eine Sportwoche in der DIN-Woche 6 bewilligt werden.
3. Fünf freie Halbtage
Jedes Kind hat Anspruch auf fünf freie Halbtage pro Schuljahr. Die Eltern (oder Verantwortlichen) entschuldigen das Kind.
Die Erledigung der Aufgaben und das Aufarbeiten des verpassten Stoffes liegen im Verantwortungsbereich des Kindes, resp. der Eltern.
Es gibt keine Formular für den Bezug der Halbtage.
Sie werden mit dem KLAPP-App der Klassenlehrperson gemeldet. In der Klapp-App werden die freien Halbtage – Jokertage genannt.